AGB der Firma OWWD ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.Geltung 1.1. Die OWWD – im Folgenden als Ankündigungsunternehmen bezeichnet – erbringt ihre Leistung ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeine Ge- schäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der OWWD ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. 1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzten. 2. Vertragsabschluss 2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der OWWD bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. 2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch OWWD zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt. 3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. 3.2. Alle Leistungen dvon OWWD (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. 3.3. Der Kunde wird OWWD unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird OWWD von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst währende der Durchführung des Auftrages bekannt werde. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von OWWD wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. OWWD haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird OWWD wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. 4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 4.1. OWWD ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich be i der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungshilfe“). 4.2. Die Beautragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. 4.3. Die Agentur wird Besorgungshilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche Qualifikation verfügen. 5. Termine 5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. OWWD bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtige den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung er ihm gesetzlich zustehende Recht, wenn er der OWWD eine angemessene, mindestens aber 14 Tage während Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an OWWD . 5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von OWWD . 5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern OWWD – entbinden OWWD jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzuges verschoben. 6. Rücktritt vom Vertrag OWWD ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt wenn - Die Ausführung der Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen aus dieser auf Begehren von OWWD weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von OWWD eine taugliche Sicherheit leistet.
7. Honorar 7.1. Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch für OWWD für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die OWWD ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. 7.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält OWWD mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 10 % des über sie abgewickelten Werbeetats. Das Honorar versteht exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. 7.3. Alle Leistungen von OWWD, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der OWWD erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. 7.4. Kostenvoranschläge der OWWD sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinwiesen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. 7.5. Für alle Arbeiten der OWWD , die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der OWWD eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütungen erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der OWWD zurückstellen. 8. Zahlung 8.1. Die Rechnungen der Agentur werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anders vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechung zu bezahlen. bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 14…% p.a als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von OWWD. 8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung und Forderung gebundenen Kosten und Aufwände, insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen. 8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. 8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. 9. Präsentationen 9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht OWWD ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der OWWD für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. 9.2. Erhält OWWD nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der OWWD , insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der OWWD ; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der OWWD zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der OWWD nicht zulässig. 9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen. 9.4. Werden im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die OWWD berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. 10. Eigentumsrecht und Urheberschutz 10.1. Alle Leistungen der OWWD einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die Entwurfsoriginale im Eigentum der OWWD und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung der Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mir der OWWD darf der Kunde die Leistungen der OWWD nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturenvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der OWWD setzten in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der OWWD dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. 10.2. Änderungen von Leistungen der OWWD, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdenden Dritten, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – der Urhebers zulässig. 10.3 Für die Nutzung von Leistungen der OWWD, die über den ursprünglichen vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesondert angemessene Vergütung zu. 10.4. Für die Nutzung von Leistungen der OWWD bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrags unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlicht geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der OWWD notwendig. 11. Kennzeichnung 11.1 Die OWWD ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die OWWD und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 11.2. OWWD ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen. 12. Gewährleistung und Schadenersatz 12.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die OWWD zu. 12.2. Bei gerechtfertiger Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zu Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. 12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der OWWD ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunk, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der OWWD beruhen. 12.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. 12.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt. 13. Haftung 13.1. Die OWWD wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die OWWD ihrer Hinweispflichten nachgekommen ist, insbesondere haftet die OWWD nicht für Prozesskosten , eigene Anwaltkosten des Kunden oder Kosten von Urteilveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. 13.2. Die OWWD haftet ihm Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. 14.Alle Preise verstehen sich excl. Ust Da ich als Kleinstunternehmer im Moment noch keine Ust ausweise müssen sie als Endkunde die Steuer im Moment natürlich auch nicht bezahlen. Sobald Ust meinerseits für das Finanzamt fällig wird, bin ich natürlich gezwungen sie extra auszuweisen ,und damit an sie weiterzugeben!!!! 15. Anzuwendendes Recht Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmung des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1. Erfüllungsort ist der Sitz der OWWD.
16.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der OWWD und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird für den Sitz der OWWD örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. 17.COPYRIGHT
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